Entscheidend sei dabei unter anderem, in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe. Eine natürliche Grenze liege bei etwa zwei Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Meter und könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken hinwegfilmen. “Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus geht, ist nicht mehr zulässig”, so Dreier.
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Street View verletzt deutsches Recht - Juristisches Gutachten - N24.de
Das einzige wirkliche Argument gegen Street View, das ich bisher gehört hab.